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Umweltverschmutzung

Wir ergreifen umfassende Vorsichtsmaßnahmen, um Bodenverschmutzungen oder die Entstehung von Mikroplastik zu vermeiden.

Die Anlagen und Prozesse von Interzero entsprechen hohen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen. Dennoch können bei der Wertstoffsortierung und der Produktion von Kunststoffrezyklaten Substanzen in die Umgebung gelangen. In beiden Bereichen sind bisher keine Verstöße gegen geltende Vorschriften bekannt.

ESRS E2 – Umweltverschmutzung

ESRS E2 – Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Beschreibung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Interzero betreibt mehrere Anlagen zur Sortierung von Wertstoffen sowie zur Produktion von Kunststoffrezyklaten. Trotz umfassender Sicherheitsvorkehrungen besteht das potenzielle Risiko, dass bei diesen Prozessen Emissionen in die Umwelt freigesetzt werden – die Themen Bodenverschmutzung und Mikroplastik wurden aus diesem Grund von Interzero als wesentlich eingestuft. In beiden Bereichen sind bisher keine Verstöße festgestellt worden. Entsprechende finanzielle Risiken – etwa durch potenzielle Compliance-Kosten – gelten derzeit als nicht wesentlich.

Zu den Standorten der Interzero-Gruppe, an denen die als wesentlich eingestuften Auswirkungen in Bezug auf Bodenverschmutzung und Entstehung von Mikroplastik auftreten könnten, zählen: Walldürn, Braunschweig, Leipzig, Berlin, Marl, Eisenhüttenstadt, Aschersleben, Aukrug, Duisburg, Liebenau, Barsinghausen, Sarstedt, Oberhausen und Dekani (Slowenien).

An diesen Standorten finden folgende Geschäftstätigkeiten statt:

  • Sortierung von Sekundärrohstoffen
  • Umschlag von Sekundärrohstoffen
  • Verwertung von Sekundärrohstoffen
  • Transport von Sekundärrohstoffen

Bei den Tätigkeiten dort können folgende Umweltverschmutzungen entstehen: 

  • Bodenverschmutzung:
    • Folienflug durch Wind oder Fahrbewegungen
    • Staubemission durch Wind oder Fahrbewegungen
  • Mikroplastik:
    • Mikroplastik durch Reifenabrieb
    • Mikroplastik durch Produktionsschritte

In Ergänzung zu der Übersicht unter ESRS 2 SBM-3 zeigt die folgende Tabelle die wesentlichen IROs im Bereich Umweltverschmutzung, die Interzero im Rahmen der DWA identifiziert hat.

 

ESRS E2 – Umweltverschmutzung: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
(Unter-)Unter-ThemaInterzero IROs

IRO

+/-

T/P

Wertschöpfungskette

Zeithorizont

Bodenverschmutzung(Giftige) Substanzen aus Produktions- und Verarbeitungsanlagen können in die natürliche lokale Umgebung gelangen und zur Bodenverschmutzung beitragen, was sich negativ auf die lokale Umwelt und Gesellschaft auswirken kann.

I

-

T

EG

K, M, L

MikroplastikMikroplastik entsteht bei der Produktion von Kunststoffrezyklaten und kann Wasser und Boden verunreinigen, Wasser- und Landtiere schädigen und in die menschliche Nahrungskette gelangen, was zu gesundheitlichen Problemen führen kann. Außerdem kann es zur langfristigen Umweltverschmutzung und zur Störung von Ökosystemen beitragen.

I

-

P

V, EG, N

K, M, L

Legende:

I = Impact (Auswirkung), R = Risk (Risiko), O = Opportunity (Chance), + = positiv, - = negativ, T = tatsächlich, P = potenziell 

Wertschöpfungskette: V = vorgelagert, EG = eigenes Geschäft, N = nachgelagert

Zeithorizont: K = kurzfristig (ein Geschäftsjahr), M = mittelfristig (ein bis fünf Jahre), L = langfristig (mehr als fünf Jahre)

ESRS E2-1 / ESRS E2-2 – Konzepte, Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Die Geschäftstätigkeit von Interzero zielt darauf ab, Klima und Ressourcen zu schonen – und so eine lebenswerte Umwelt auch für kommende Generationen zu erhalten. Negative Auswirkungen auf die Umwelt, etwa durch Bodenverschmutzung oder die Entstehung von Mikroplastik, sollen so weit wie möglich vermieden werden. Dabei werden sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllt und Genehmigungen laut Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) eingehalten. Dies wird durch die Behörden unangekündigt kontrolliert. 

Hohe Qualitätsstandards werden darüber hinaus durch die externe Zertifizierung der Standorte nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sowie teilweise nach ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme) sichergestellt. Das Efb-Zertifikat ist ein anerkanntes Gütesiegel in der Kreislaufwirtschaftsbranche. Es legt genau fest, welche Qualitätsanforderungen ein Betrieb/Unternehmen erfüllen muss. Alle Zertifikate sind öffentlich einsehbar und werden jährlich per externer Auditierung überwacht (Zertifikate abrufbar unter: Download-Center | Interzero - zero waste solutions). 

Interzero unterliegt im Bereich Umweltverschmutzung strengen Vorschriften zur Reduzierung und Vermeidung negativer Auswirkungen. Zu den behördlichen Auflagen zählen unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Entstaubungsanlagen für die Abluftreinigung von Sortier- und Aufbereitungsanlagen
  • Aktivkohlefilter für die Abluftreinigung (Gerüche) von Sortieranlagen
  • Aufstellung von bis zu sechs Meter hohen Zäunen zur Eindämmung von Folienflug 

Um Folienflug zu reduzieren und den Eintrag von Sekundärrohstoffen auf eigene oder angrenzende Freiflächen zu verhindern, arbeiten alle Produktionsstandorte mit externen Dienstleistern zusammen. Fahrwege, Lagerflächen und Zufahrten der Betriebe werden regelmäßig durch Kehrmaschinen gereinigt. 

Die Anlagen der Interzero-Gruppe sind in Wartungs- und Instandhaltungssysteme integriert. Neben der permanenten Sicht- und Funktionsprüfung durch eigenes Personal sind Fachfirmen mit der Wartung beauftragt. Dies trägt zur Vermeidung von Ausfällen und dadurch entstehenden Notfallsituationen bei. 

Nicht nur in den eigenen Aufbereitungsanlagen, sondern in der gesamten Wertschöpfungskette achtet Interzero auf die Einhaltung behördlicher Auflagen, Transparenz und Qualität. So beliefert das Unternehmen nur zertifizierte Entsorgungsfachbetrieb, die ihrerseits externen Kontrollen unterliegen.

ESRS E2-3 - Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung 

In Bezug auf Bodenverschmutzung und Mikroplastik verfolgt Interzero das Ziel, sämtliche behördlichen Vorgaben und Auflagen aus den jeweiligen Betriebsgenehmigungen nach BImSchG) verbindlich umzusetzen. Wie unter ESRS E2-1 beschrieben, gehören dazu unter anderem die Sauberhaltung angrenzender Flächen, die Einhaltung der Parameter für Staubpartikel im Abgaskamin (z. B. Anlage Oberhausen) oder der durchgehende Betrieb einer Aktivkohlefilteranlage (z. B. Anlage Marl). Wiederkehrende Messungen werden durch externe Sachverständige durchgeführt.

Es existieren derzeit keine internen Zielvorgaben, die über die behördlichen Vorgaben hinausgehen.

ESRS E2-4 Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung

Durch die Geschäftstätigkeit von Interzero werden keine der in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates gelisteten Schadstoffe verwendet. Interzero verwendet oder verarbeitet kein Mikroplastik als Inputmaterial in den Produktionsbetrieben. Mikroplastik, das durch die Produktion bzw. durch Reifenabrieb entsteht, wird mengenmäßig nicht erfasst. 

In den Jahren 2023 und 2024 gab es zwei meldepflichtige Vorfälle (Brände) an den Standorten Leipzig und Braunschweig. In beiden Fällen gerieten in Ballen gelagerte Sekundärrohstoffe aus ungeklärter Ursache in Brand und wurden von der Feuerwehr gelöscht. Alle behördlichen Forderungen wurden umgehend erfüllt und entsprechende Maßnahmen getroffen. Rest-Kunststoffe und Löschwasser wurden fachgerecht entsorgt und beschädigte Lagerhallen nach Neubau wieder in Betrieb genommen.

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