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Verantwortungsvolle Unternehmensführung

Corporate Governance – Grundlage für langfristigen Unternehmenserfolg

Verantwortung, Offenheit und Respekt sind in unserer Unternehmenskultur fest verankert. Alle Mitarbeitenden bekennen sich zu unserem Verhaltenskodex – und damit zur vorbehaltlosen Einhaltung von Recht und Gesetz. Darüber hinaus hat Interzero einen Compliance Officer bestellt und mit dem Aufbau sowie der Implementierung eines Compliance-Managementsystems (CMS) betraut.

GRI 2: Allgemeine Angaben

GRI 2-9 – Führungsstruktur und Zusammensetzung

Seit Dezember 2022 ist die Interzero Holding GmbH & Co. KG Obergesellschaft der Interzero-Gruppe. Interzero steht dabei für alle Gesellschaften der Interzero Holding GmbH & Co. KG.

Dr. Axel Schweitzer sitzt dem Beirat der Interzero Holding GmbH & Co. KG vor, welcher die Geschäftsführung der Interzero Holding GmbH & Co. KG überwacht und berät. Die Geschäftsführung der Interzero Holding GmbH & Co. KG wird durch ihre Komplementärin Interzero GP GmbH ausgeübt. Zum 31.12.2022 waren deren Geschäftsführer*innen Melanie Freytag, Uwe Küber und Felix Held. Interzero wird von den drei Mitgliedern der Geschäftsleitung der Interzero Holding GmbH & Co. KG geführt:

Melanie Freytag ist seit 2022 CFO von Interzero und leitet zudem mit Sebastiaan Krol den Bereich Interzero Circular Solutions, wo sie konzernweit Themen rund um Treasury, IT, Recht, Human Resources und vieles mehr vorantreibt. Vor Interzero war Freytag unter anderem mehrere Jahre als CFO im ThyssenKrupp Konzern sowie bei einem mittelständischen Maschinen- und Anlagenbauer tätig.

Felix Held verfügt über einschlägige Erfahrung im Bereich Investment und begleitete viele Jahre lang Unternehmenskäufe und -verkäufe in den Bereichen Energie, Chemie und Automotive. Seit Mai 2022 verantwortet er als Teil der Geschäftsführung unter anderem die Bereiche Portfoliomanagement und M&A.

Uwe Küber ist seit 1996 in der Geschäftsführung verschiedener ALBA-Unternehmen tätig und verantwortete maßgeblich den Bau diverser Sortieranlagen. Er ist Geschäftsführer der Interzero GmbH & Co. KG und ist als Chief Operating Officer (COO) der Interzero Plastics Recycling für die Weiterentwicklung der Technologie und die weitere Optimierung der Sortierqualität verantwortlich. 


Das Interzero Geschäftsmodell beruht im Wesentlichen auf den Säulen: nachhaltige Kreislauflösungen und innovatives Kunststoffrecycling. Verbindendes Element des Gesamtkonzeptes ist das duale System Interseroh+. Verantwortet werden diese Bereiche von:

Florian Werner, der seit Dezember 2022 als CEO der Interzero Plastics Recycling IPR fungierte, hat das Unternehmen im April 2023 wieder verlassen. Seine Position wurde von Jan Kroker übernommen. Dieser widmet sich schwerpunktmäßig der strategischen Weiterentwicklung und der Vertiefung der Wertschöpfung. Er verfügt über maßgebliche Erfahrungen in der Unternehmensführung.

Sebastiaan Krol (CEO Interzero Circular Solutions ICS) verfügt über mehr als 15 Jahre Management-Erfahrung im B2B-Dienstleistungsbereich und widmet sich schwerpunktmäßig nachhaltigen Kreislauflösungen. So war er als CEO für eine Entwicklungsberatung verantwortlich, wo er viele neue Geschäftsbereiche mit Schwerpunkt Digitalisierung schuf und für die Integration von vier großen mittelständisch geprägten Dienstleistungsfirmen verantwortlich war.

Markus Müller-Drexel (CEO Interseroh+ seit Mai 2022) kann auf 26 Jahre Erfahrung in der Kreislaufwirtschaft und im Recycling zurückgreifen. Er engagiert sich in zahlreichen Verbänden, wie beispielsweise dem BDE, der IHK Köln/Bonn und dem DIHK, für die Circular Economy.

Der Beirat der Interzero Holding GmbH & Co. KG fungiert als beratendes Organ gegenüber der Geschäftsführung der Interzero Holding GmbH & Co. KG und besteht aus drei Mitgliedern. Vorsitzender ist Herr Dr. Axel Schweitzer, die weiteren beiden Mitglieder werden 2023 bestellt.

GRI 2-10 – Nominierung und Auswahl des höchsten Kontrollorgans

Die Nominierung und Bestellung der Mitglieder der Geschäftsführung sowie des Beirats erfolgen unter Berücksichtigung der Unternehmensinteressen der Interzero durch die Gesellschafterversammlung der Interzero Holding GmbH & Co. KG.

GRI 2-11 – Vorsitzende*r des höchsten Kontrollorgans

Mehrheitsgesellschafter und Vorsitzender des Beirats der Interzero Holding GmbH & Co. KG ist Herr Dr. Axel Schweitzer. In der Rolle des Beirats ist er verantwortlich für die Überwachung und Beratung der Geschäftsführung der Interzero Holding GmbH & Co. KG. Er übernimmt keine Führungskraft-Ämter, beispielsweise die Geschäftsführung einer der Interzero-Gesellschaften.

GRI 2-15 – Interessenskonflikte

Geschäftsentscheidungen werden bei Interzero stets in Übereinstimmung mit den Unternehmensinteressen getroffen. Dazu werden Situationen, in denen durch persönliche oder finanzielle Interessen das Unternehmen in Konflikt geraten könnte, vermieden. Sollten trotz der Vorkehrungen Konfliktsituationen auftreten, sind diese unter Beachtung von Recht, Gesetz und geltender Richtlinien des Unternehmens zu lösen (siehe Verhaltenskodex und Antikorruptionsrichtlinie).

GRI 2-16 – Übermittlung kritischer Anliegen

Im Zuge des Compliance-Case-Management-Prozesses, welcher mit der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat abgestimmt wurde, werden kritische Sachverhalte auf Grundlage eines festgelegten Kriterienkataloges an eben jene gemeldet. Die Einhaltung dieses Prozesses wird vom Compliance Office überwacht.

Die Anzahl und Art der kritischen Anliegen sind vertrauliche und wettbewerbsrechtlich-sensible Informationen, welche von Interzero nicht extern kommuniziert werden.

GRI 2-17 – Gesammeltes Wissen des höchsten Kontrollorgans

Maßnahmen zur Weiterbildung der Führungsebene bezüglich ökonomischer, ökologischer und sozialer Themen fanden im Berichtszeitraum nicht statt.

GRI 2-18 – Bewertung der Leistung des höchsten Kontrollorgans

Die Vergütung der Interzero Geschäftsführung ist derzeit nicht an nachhaltigkeitsbezogene Leistungen gebunden.

GRI 2-19 – Vergütungspolitik
GRI 2-20 – Verfahren zur Festlegung der Vergütung

Derzeit verfügt Interzero nicht über Regelungen zur Gehaltseinstufung und -entwicklung. Deren Relevanz wurde jedoch als Thema für die kommenden Jahre priorisiert. Im Jahr 2023 soll deshalb mit der Einführung eines Performance-Development-Prozesses sowie einem Projekt zur Grundgehaltsstruktur gestartet werden. Erste Erkenntnisse dazu können voraussichtlich im kommenden Berichtszeitraum kommuniziert werden.

GRI 2-21 – Verhältnis der Jahresgesamtvergütung

Das Verhältnis der höchsten Jahresvergütung zur durchschnittlichen Mitarbeitervergütung in Deutschland ist im Vergleich etwas gestiegen: von 11 im Jahr 2021 auf 12,64 im Jahr 2022.

GRI 2-25 – Verfahren zur Beseitigung negativer Auswirkungen

Um im stetigen Austausch mit den Mitarbeitenden zu bleiben und das Unternehmen auch anhand ihrer Bedürfnisse weiterzuentwickeln, veranstaltet Interzero alle sechs Monate das Interzero Meet, welches hybrid stattfindet. Die Veranstaltung dient der Kommunikation wichtiger strategischer Entscheidungen, der Vorstellung neuer Projekte und bietet die Möglichkeit, Fragen direkt an das Management zu stellen oder Themen zu platzieren. Für die dazwischenliegende Zeit schaffen digitale CEO-Updates und Management Talks sowie Townhall- und Strategiemeetings in den einzelnen Bereichen diverse Möglichkeiten des Austauschs.

GRI 2-26 – Verfahren für die Einholung von Ratschlägen und die Meldung von Anliegen

Alle Mitarbeiter*innen können sich zu möglichen Diskriminierungsvorfällen vertraulich per E-Mail (zero.discrimination@interzero.de) oder telefonisch an den Ombudsmann, Rechtsanwalt Stephan Rheinwald, wenden. Gemeldete oder festgestellte Verstöße werden überprüft und entsprechend behandelt.

GRI 2-27 – Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen

Wie auch im Verhaltenskodex deutlich kommuniziert, bekennt sich Interzero vorbehaltlos zur Einhaltung von Recht und Gesetz. Dieses Selbstverständnis wird auch von unseren Mitarbeitenden getragen. Sollte es trotz dessen zu Verstößen oder darauf basierenden ordnungsbehördlichen Verfahren kommen, werden diese unter Einbeziehung der Rechts- und/oder Compliance-Abteilung von Interzero bearbeitet. Diese nehmen sich der Aufklärung und Verhinderung zukünftiger Verstöße an. Aus rechtlichen Gründen werden keine Details laufender Verfahren kommuniziert. Im Berichtszeitraum wurden keine Bußgelder oder nicht-monetäre Sanktionen gegenüber Interzero verhängt.

GRI 205: Korruptionsbekämpfung

GRI 205: 3-3 - Korruptionsbekämpfung: Managementansatz

Neben der selbstverständlichen Einhaltung gesetzlicher Regelungen hat Interzero einen Compliance Officer bestellt und mit dem Aufbau und der Implementierung eines Compliance-Managementsystems (CMS) mit dem Schwerpunkt der Kartell- und Korruptionsprävention in der Interzero Holding GmbH & Co. KG und weiteren Beteiligungsgesellschaften betraut.

Berücksichtigt werden dabei unter anderem folgende Themen:

  • Allgemeine Gesetzestreue
  • Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit
  • Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Umweltschutz und Innovation
  • Datenschutz
  • Kartellrecht und fairer Wettbewerb
  • Integrität – Antikorruption
  • Geschenke und Zuwendungen
  • Spenden und Sponsoring
  • Vermeidung von Interessenkonflikten
  • Fairer Einkauf
  • Firmengeheimnisse und geistiges Eigentum

Im Zuge des CMS-Aufbaus wurde der Interzero-Verhaltenskodex veröffentlicht, welcher rechtstreues Unternehmenshandeln sicherstellen soll. Er richtet sich an alle Interzero-Mitarbeiter*innen und regelt das Verhalten der Beschäftigten untereinander, stellt die Unternehmenswerte von Interzero dar und nimmt zu Compliance-Themen wie Vermeidung von Korruption, Geldwäscheprävention und finanzieller Integrität Stellung. Er wird kontinuierlich bewertet und weiterentwickelt.

Zudem wurde für Interzero eine Anti-Korruptionsrichtlinie implementiert und intern veröffentlicht. Sie umfasst die vorstehenden Themenstellungen und definiert präventive Verhaltensvorgaben gegenüber Beschäftigten. Sämtliche Mitarbeiter*innen aus Vertrieb, Marketing, Einkauf sowie Führungskräfte und Assistent*innen, die besonders von Compliance-Risiken betroffen sein können, wurden und werden im Rahmen von Compliance-Präsenztrainings geschult. Der vollständige Verhaltenskodex und die Anti-Korruptionsrichtlinie sind für alle Mitarbeiter*innen im Intranet einsehbar.

Bei Fragen und Hinweisen zum Thema Compliance sind alle Mitarbeiter*innen aufgefordert, sich per E-Mail oder telefonisch an den Ombudsmann von Interzero, Rechtsanwalt Stephan Rheinwald, zu wenden. Als Konsequenz werden Prozessverbesserungen angestoßen und, je nach Sachverhalt und Schwere des Verstoßes, Verwarnungen ausgesprochen, arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen oder gegebenenfalls Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Eine Berichterstattung zu Compliance-Fällen erfolgt im Rahmen des halbjährlichen Compliance-Reportings und hat zuletzt im Juni und im Dezember 2022 stattgefunden.

GRI 205-3 – Bestätigte Korruptionsvorfälle und ergriffene Maßnahmen

Im Berichtszeitraum wurden keine Korruptionsvorfälle im Unternehmen gemeldet oder anderweitig bekannt.

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